Hundeaufnahme im Tierheim „Acción del Sol“

Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Eines der wesentlichen Ziele bei der Errichtung unseres Tierheim auf Teneriffa war es, die Situation der zahlreichen Straßenhunde auf der Insel zu verbessern und nachhaltig gegen eine weitere Vermehrung der Tiere auf der Straße zu kämpfen. Aus diesem Grunde wurde von Beginn an eine enge Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium, dem sog. Cabildo, sowie den umliegenden Gemeinden gesucht. Die Erkenntnis, dass nur ein gemeinsames Handeln von politisch Verantwortlichen und Tierschutzorganisationen zum Ziel führen kann, wurde dabei in unzähligen Verhandlungen und Gesprächen erfolgreich vermittelt.

Inzwischen bestehen mit den vier Gemeinden Granadilla de Abona, San Miguel de Abona, Arona und Guía de Isora Vereinbarungen über die Aufnahme von Fundtieren, die nach einem wohl in Spanien einmaligem Muster vorgenommen werden. Durch dieses System wird sichergestellt, dass sowohl Gemeinde als auch das Tierheim verlässliche Zahlen über den Bestand der Hunde zur Verfügung haben und die Gemeinde gleichzeitig ihrem gesetzlichen Auftrag zur Unterbringung von Fundtieren nachkommt. Der Ablauf der Tieraufnahme gestaltet sich wie folgt:

Ablauf einer Tieraufnahme:
• Das Tier wird von der Lokalpolizei geortet.

• Das Tier wird von einem Gemeindebeauftragten oder von der „Protección Civil“ eingefangen und mit einem Spezialwagen ins Tierheim gebracht.

• Im Tierheim werden 3 Originalpapiere des Eingangs mit fortlaufender Registriernummer abgestempelt und unterzeichnet.

• Auf den offiziell ausgefüllten Formularen muss der Fundort, Datum, Uhrzeit, Rasse, Geschlecht und Farbe des Tieres notiert sein. Ein Foto wird erstellt. Es wird geprüft, ob der Hund einen Mikrochip besitzt.

• Sollte bei dem Tier ein Mikrochip vorhanden sein, muss dieser eingetragen und der Besitzer sofort verständigt werden. Dem Besitzer wird eine Frist von 21 Tagen eingeräumt, um das Tier abzuholen. Nach dieser Frist fällt es unter den Gewahrsam des Tierheims. Sollte der Besitzer keine Anzeige auf Verlust gemacht haben, kann dies eine Strafe zur Folge haben.

Wer bekommt die Formblätter?

Ein Formblatt bleibt im Tierheim

Ein weiteres Formblatt bekommt die Lokalpolizei

Das dritte Formblatt bekommt die Gemeinde
 
Obwohl das Tierheim mit einer Kapazität von rund 150 Hunden zu den größeren seiner Art zählt, kann es aufgrund der vorhandenen Vielzahl der Streuner auf Teneriffa nicht alle Hunde aufnehmen. Ein Tierheim kann seinem Anspruch auf eine optimale Unterbringung der anvertrauten Tiere nur dann gerecht werden, wenn innerhalb der Einrichtung die leider vorhandenen Grenzen strikt beachtet werden. Anderenfalls würde eine Überfüllung nicht dem Ziel der bedarfsgerechten Versorgung der Tiere entsprechen können, wie es leider in einigen Einrichtungen auf Teneriffa der Fall ist. Diese vertreten zwar vehement nach außen den Anschein des Tierschutzes, innerhalb der oftmals illegalen Einrichtungen herrschen jedoch katastrophale Zustände.

aktion tier Tierheim Teneriffa

Unser Tierheim versteht sich nicht als Aufnahmestation von Hunden aus Privathaltung, denen sich ihre Besitzer auf elegante Art und Weise und zudem mit gutem Gewissen entledigen wollen. Dies ist zum Einen darin begründet, dass unsere Kapazitäten eine zusätzliche Aufnahme von privaten Hunden nicht möglich machen, zum Anderen auch in unserer festen Überzeugung, dass die Anschaffung eines Hundes in einem Privathaushalt auch eine lebenslange Verantwortung nach sich zieht. Diese darf nicht aus Bequemlichkeit an einen Tierschutzverein weitergegeben werden, der sich dann des Tieres annehmen muss. Auch wenn diese Vorgehensweise zu Diskussionen mit privaten Haltern führt, werden wir vor dem, Hintergrund unseres Ansatzes zur Hilfe für Streunertiere auf Teneriffa davon nicht abweichen.
Zudem kann sich unser Tierheim nur um diejenigen Hunde kümmern, die auf dem Gebiet der mit uns kooperierenden Gemeinden aufgefunden werden. Unser Tierheim hat niemals den Anspruch erhoben, dass Problem auf der gesamten Insel lösen zu können, da dies in der Praxis völlig unmöglich ist. Es sollte jedoch ein Beispiel für ein erfolgreiches Vorgehen darstellen, wie Kommunen und Tierschutzvereine gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Da sich die umliegenden Gemeinden auch finanziell am Erhalt des Tierheimes beteiligen, werden wir weiterhin bemüht sein, unseren Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen.

Damit verbunden ist auch der Umstand, dass nur durch die Behörden bzw. die Polizei Verfahren eingeleitet werden können, falls sich bei ausgesetzten Tieren Hinweise auf den Besitzer bzw. auf Tierquälerei finden lassen. Solange das Aussetzen eines Hundes ein „Kavaliersdelikt“ darstellt, werden von ihren Besitzern verschmähte (und zumeist unkastrierte) Hunde das Problem weiter verschärfen. Eine konsequente Ahndung dieses Verhaltens durch die zuständigen Behörden leistet einen wirkungsvollen Beitrag zur Eindämmung des Problems!

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